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Verdacht auf Reifenkartell: Sichern Sie sich Ihre Chance auf neue Liquidität.

Ihre Ansprüche auf potenziellen Schadenersatz für möglichweise überhöhte Reifenpreise von 2016 bis Mitte 2025.

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Verdacht auf Reifenkartell: Sichern Sie sich Ihre Chance auf neue Liquidität.

Ihre Ansprüche auf potenziellen Schadenersatz für möglichweise überhöhte Reifenpreise von 2016 bis Mitte 2025.

Was ist passiert?

Haben Sie womöglich zu viel bezahlt?

Es besteht der Verdacht, dass Sie jahrelang für LKW-, Bus- und PKW-Ersatzreifen überhöhte Preise gezahlt haben könnten. Die Europäische Union hat offiziell Ermittlungen gegen führende Reifenhersteller eingeleitet.

Den Herstellern, darunter namhafte Akteure wie Goodyear, Continental, Pirelli, Michelin, Nokian Tyres, Bridgestone und deren Tochterunternehmen wird vorgeworfen, zwischen 2016 und 2023/24 gegen Kartellvorschriften verstoßen zu haben.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, hätten diese Unternehmen über einen längeren Zeitraum künstlich höhere Marktpreise vereinbart,

auf Ihre Kosten.

Wer könnte betroffen sein?

Sie sind voraussichtlich anspruchsberechtigt, sollten sich die Kartellvorwürfe bestätigen und Ihr Unternehmen in diesem Zeitraum (2016 bis Mitte 2025) Ersatzreifen oder komplette Reifensätze erworben haben:

Dies gilt für LKW, Trailer, Auflieger, Busse und PKW. Relevant sind Käufe, die in allen EU-Ländern, der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum stattfanden.

Die Lösung: Ihr Anspruch, unser Risiko

Ihr starker Partner im Kartellrecht

Die Kooperationspartner der Rescon sind auf Kartellrecht und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen spezialisiert. Wir helfen geschädigten Unternehmen dabei, zu ihrem Recht zu kommen, sollten ihre Interessen durch illegale Preisabsprachen verletzt worden sein.

Unser Partner: Die IGVR

Für die professionelle Durchsetzung der Ansprüche arbeiten wir mit der IGVR (Internationale Gesellschaft für Verbraucherrechte mbH) zusammen.

Die IGVR hat sich darauf spezialisiert, Schadenersatzansprüche für geschädigte Unternehmen zu bündeln und durchzusetzen. Sie verfügt über umfassende Expertise in komplexen Verfahren, wie etwa der Aufarbeitung des LKW-Kartells, und greift auf ein etabliertes Netzwerk aus spezialisierten Kartellanwälten und Gutachtern zurück.

Wer könnte betroffen sein?

Sie sind voraussichtlich anspruchsberechtigt, sollten sich die Kartellvorwürfe bestätigen und Ihr Unternehmen in diesem Zeitraum (2016 bis Mitte 2025) Ersatzreifen oder komplette Reifensätze erworben haben:

Dies gilt für LKW, Trailer, Auflieger, Busse und PKW. Relevant sind Käufe, die in allen EU-Ländern, der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum stattfanden.

Die Lösung: Ihr Anspruch, unser Risiko

Ihr starker Partner im Kartellrecht

Die Kooperationspartner der Rescon sind auf Kartellrecht und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen spezialisiert. Wir helfen geschädigten Unternehmen dabei, zu ihrem Recht zu kommen, sollten ihre Interessen durch illegale Preisabsprachen verletzt worden sein.

Unser Partner: Die IGVR

Für die professionelle Durchsetzung der Ansprüche arbeiten wir mit der IGVR (Internationale Gesellschaft für Verbraucherrechte mbH) zusammen.

Die IGVR hat sich darauf spezialisiert, Schadenersatzansprüche für geschädigte Unternehmen zu bündeln und durchzusetzen. Sie verfügt über umfassende Expertise in komplexen Verfahren, wie etwa der Aufarbeitung des LKW-Kartells, und greift auf ein etabliertes Netzwerk aus spezialisierten Kartellanwälten und Gutachtern zurück.

Ihre Vorteile im Überblick

Potenziell ca. 750€ Schadensersatz pro Reifensatz (Prognose)

Finanzieller Vorteil

Starker partner

Expertise

Sind Sie vom mutmaßlichen Preiskartell betroffen?

Handeln Sie jetzt vorsorglich!

Ansprüche könnten verjähren! Lassen Sie die Möglichkeit auf den Ihnen potenziell zustehenden Schadensersatz nicht verstreichen.